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Normwacht

Was muss bei Kundenbewertungen stehen?

Ein Satz, der sagt, ob Sie prüfen, dass die Bewertungen von echten Käufern stammen, und wenn ja, wie. ‚Wir zeigen nur Bewertungen von Kunden, die bei uns bestellt haben‘ genügt, wenn es stimmt. Sagen Sie nichts, enthalten Sie eine Information vor, die das Gesetz wesentlich nennt.

  1. Bewertungen ohne Hinweis auf ihre Echtheit§ 5b Abs. 3 UWG
Beispiel einer Messung, nicht eines echten Shops

§ 5b Abs. 3 UWG
An der Quelle geprüft am 27. September 2026.

Für wen

Jeder Shop und jeder Dienstleister, der Bewertungen von Verbrauchern zeigt: auf der eigenen Website oder über einen Dienst wie Trusted Shops, eKomi oder Trustpilot. Wer keine Bewertungen zeigt, hat mit dieser Regel nichts zu tun.

Nur ich
Unter einer BedingungWenn Sie Kundenbewertungen anzeigen.
2 bis 9
Unter einer BedingungWenn Sie Kundenbewertungen anzeigen.
10 oder mehr
Unter einer BedingungWenn Sie Kundenbewertungen anzeigen.

Was das Gesetz verlangt

§ 5b Abs. 3 UWG

Macht ein Unternehmer Verbraucherbewertungen zugänglich, gelten Informationen darüber als wesentlich, ob und wie er sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Ware oder Dienstleistung tatsächlich genutzt oder erworben haben.

§ 5a Abs. 1 UWG

Wer eine wesentliche Information vorenthält, die der Verbraucher für eine informierte Entscheidung braucht, und ihn so zu einer Entscheidung bringen kann, die er sonst nicht getroffen hätte, handelt unlauter.

Anhang Nr. 23b und 23c UWG

Stets unzulässig: zu behaupten, Bewertungen stammten von echten Käufern, ohne angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung, und gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben.

Art. 7 Abs. 6 Richtlinie 2005/29/EG

Die Regel stammt aus der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, ergänzt durch die Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161. Sie gilt deshalb in der ganzen EU.

Selbst prüfen, in fünf Minuten

  1. Suchen Sie die Stellen auf Ihrer Website, an denen Bewertungen stehen: bei Produkten, auf der Startseite, in einem Widget.
  2. Steht dort, oder einen Klick entfernt, ein Satz dazu, wie Sie prüfen, dass sie von echten Käufern stammen?
  3. Nutzen Sie einen Dienst wie Trusted Shops oder Trustpilot, sehen Sie nach, was er selbst über seine Prüfung sagt, und verweisen Sie darauf oder übernehmen Sie es, wenn es stimmt.
  4. Sagen Sie auch, wie Sie mit Bewertungen umgehen, etwa ob Sie alle veröffentlichen, auch die negativen.

Was unsere Prüfung sieht

  • Ob auf den geprüften Seiten Bewertungen stehen, erkannt an vierzehn Diensten oder an schema.org-Auszeichnung.
  • Ob auf diesen Seiten ein Hinweis steht, wie sie geprüft werden, und der Satz, den wir gefunden haben.

Was unsere Prüfung nicht sieht

  • Ob die Bewertungen echt sind, und ob Ihre Prüfung tut, was der Satz verspricht.
  • Bewertungen, die erst nach einem Klick laden.
  • Ob ein durchgestrichener Streichpreis der niedrigste der vergangenen dreißig Tage war: Das lässt sich mit einer einzelnen Messung nicht feststellen.

Wer das durchsetzt

Mitbewerber, Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände, per Abmahnung und Unterlassungsklage (§ 8 Abs. 3 UWG).

Fragen

Genügt ein Widget von Trusted Shops oder Trustpilot?

Nicht von selbst. Die Pflicht liegt bei Ihnen als Shop, der die Bewertungen zeigt. Sagt das Widget selbst, wie die Bewertungen geprüft werden, kann das genügen; sonst ergänzen Sie einen Satz.

Und wenn ich nicht prüfe?

Dann sagen Sie das. Das Gesetz fragt, ob Sie prüfen, und ‚wir prüfen nicht, ob Bewertungen von Käufern stammen‘ ist eine ehrliche Information. Zu behaupten, Sie prüften, obwohl Sie es nicht tun, ist stets unzulässig.

Selbst nachlesen

Sehen Sie, wo Ihre Website steht

Die kostenlose Prüfung misst das und die vier anderen Regeln in einem Durchgang, von einer europäischen Adresse aus, ohne etwas anzuklicken.

Wir sehen uns Ihre Startseite, vier verlinkte Seiten und Ihre Rechtstexte an. Kostenlos und ohne Konto.