Welche Regeln gelten für Ihre Website?
Eine Aufsichtsbehörde muss nicht zu Ihnen kommen, um diese fünf zu prüfen: Sie stehen auf Ihrer Website, oder sie fehlen. Die Cookie-Regeln und Ihre Pflichtangaben gelten für alle, auch wenn Sie allein arbeiten; Barrierefreiheit meist erst ab zehn Beschäftigten. Zu jeder Regel lesen Sie, was sie verlangt, wie Sie es selbst prüfen und was eine Prüfung sieht und was nicht.
92,7 Prozent der 42.780 Händler in Deutschland, die außerhalb eines Ladengeschäfts verkaufen, online oder per Versand, haben weniger als zehn tätige Personen. Quelle: Eurostat, 2024.
Cookies vor der Einwilligung
§ 25 TDDDG
EU-Richtlinie 2002/58/EG, für die ganze EU
Für wen
Jede Website. Die Regel kennt keine Untergrenze.
Was wir messen
Welche Cookies, Tracker und Browserspeicher vorhanden sind, bevor Ihr Besucher wählt, und ob Ablehnen so leicht ist wie Zustimmen.
Was das Gesetz verlangt: Cookies vor der EinwilligungIhre Pflichtangaben
§ 5 DDG, § 312d BGB
EU-Richtlinien 2000/31/EG und 2011/83/EU, für die ganze EU
Für wen
Jede geschäftsmäßige Website. Wer an Verbraucher verkauft, muss mehr angeben.
Was wir messen
Handelsregister- und USt-IdNr., Anschrift, schnelle Kontaktaufnahme, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsrecht und Widerrufsbutton, auch auf Ihrer Impressums- und Kontaktseite.
Was das Gesetz verlangt: Ihre PflichtangabenKundenbewertungen
§ 5b Abs. 3 UWG
EU-Richtlinie 2005/29/EG, für die ganze EU
Für wen
Wer Bewertungen von Kunden anzeigt.
Was wir messen
Ob bei Ihren Bewertungen steht, ob und wie Sie prüfen, dass sie von Kunden stammen, die das Produkt wirklich gekauft haben.
Was das Gesetz verlangt: KundenbewertungenEin Chatbot mit KI
Art. 50 KI-Verordnung
EU-Verordnung, unmittelbar in der ganzen EU
Für wen
Wer einen KI-Chat auf der Website hat. Die Pflicht liegt beim Anbieter des Chatbots.
Was wir messen
Ob das Chatfenster sagt, dass der Besucher mit einer KI spricht. Ob ein Mensch oder ein Modell dahintersteht, sehen wir nicht: Sie bekommen eine Frage, kein Urteil.
Was das Gesetz verlangt: Ein Chatbot mit KIBarrierefreiheit
§ 3 BFSG (EAA)
EU-Richtlinie (EU) 2019/882, für die ganze EU
Für wen
Ab zehn Beschäftigten oder mehr als zwei Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme, beim Verkauf an Verbraucher.
Was wir messen
Siebzig WCAG-Regeln auf Stufe A und AA, dazu vier Tests, die ein gewöhnlicher Checker nicht macht: seitliches Scrollen bei 320 Pixeln, sichtbarer und verdeckter Fokus sowie größere Textabstände.
Was das Gesetz verlangt: Barrierefreiheit
Wo die Maschine aufhört
Wir messen, was auf Ihrer Website geschieht, nicht, ob es erlaubt ist. Ob ein Cookie wirklich erforderlich ist, ob eine Nummer zu Ihrem Unternehmen gehört, ob eine Bestellung mit einem Screenreader gelingt: Das braucht einen Menschen. Darum nennen wir nie etwas ‚in Ordnung‘, und darum steht bei jeder Regel, was wir nicht sehen.
Sehen Sie, wo Ihre Website steht
Die kostenlose Prüfung misst das und die vier anderen Regeln in einem Durchgang, von einer europäischen Adresse aus, ohne etwas anzuklicken.